Preisabsprachen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit. So ist es in vielen Bereichen, sei es im Handel, oder in der Dienstleistungsbranche. Nun trifft es drei Medikamentenhersteller, nämlich Pfizer, Bayer und Eli Lilly. Sie stellen die Marktführenden Potenzmittel Viagra, Cialis und Levitra her. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat nun vertikale Preisabsprachen festgestellt. Beteiligt daran sind jedoch nicht nur die Hersteller, sondern auch die Verkaufstellen. Die WEKO wurde aus diesem Grund zur Einschreitung gebeten, ein dementsprechender Antrag liegt vor. Die empfohlenen Verkaufspreise sind einander so ähnlich, dass die Wettbewerbsbehörde den Vorwurf der Preisabsprache als begründet ansieht. Auf den Webseiten der Hersteller sind die Preisempfehlungen nachzulesen, daher geht man davon aus, dass die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Verkaufsstellen beeinträchtigt wird, bzw. wurde.
Die ähnlichen Preisempfehlungen seien jedoch beabsichtigt, da alle drei Potenzmittel nicht kassenpflichtig sind, daher unterliegen diese nicht der gesetzlichen Höchstpreisgrenze. Das Sekretariat dient als Untersuchungsinstanz, und besteht darauf, der Sache auf den Grund zu gehen und den Firmen deren Verhalten zu verbieten und zu sanktionieren. Tritt der Extremfall ein, drohen den Unternehmen enorm hohe Strafen. Selbstverständlich haben alle involvierten Firmen die Möglichkeit, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Es bestand auch der Verdacht zur horizontalen Preisabsprachen, dieser Vorwurf konnte jedoch nicht bestätigt werden. Bayer und Pfizer wollten zu den Vorwürfen – da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt – bislang keine Stellung nehmen. Wird der Verdacht der vertikalen Preisabsprache bestätigt, drohen den involvierten Unternehmen Strafen in Höhe von maximal 10% des in der Schweiz in den vergangenen drei Jahren erwirtschafteten Umsatzes.