Viagra-Zuschüsse für Beamte

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Beamte in Deutschland müssen sich privat versichern. Allerdings müssen sie nicht alle anfallenden Kosten selbst tragen. Dazu gibt es die so genannte Beihilfe für Beamte. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der anfallenden Kosten für Arztbesuche, Medikamente und Untersuchungen. Erektionsstörungen machen auch vor dem Beamtenstatus keinen Halt. Sind die Erektionsstörungen krankheitsbedingt, so werden Potenzmittel, wie Viagra, Levitra, oder Cialis von der Beihilfe bezuschusst. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Medikamente ärztlich verordnet werden. Dies ist nun per Gerichtsurteil bestätigt. In der Verordnung der Beihilfeverordnung befindet sich im Saarland – anders als in manchen anderen Bundesländern – keine Ausschlussklausel für die Bezuschussung von Potenzmitteln. Grund dafür, dass die Sache nun gerichtlich geklärt werden musste, war die Klage eines 48-jährigen Beamten, dem der Zuschuss durch die Beihilfe für Viagra versagt wurde. Lifestyle-Produkte, die dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden zu stärken sind weiterhin Privatsache eines jeden Einzelnen und sind daher von der Beihilfe ausgeschlossen. Viagra, Levitra und Cialis gelten jedoch als Medikamente und unterliegen der Verschreibungspflicht. Somit erhalten Beamte aus dem Saarland ihre Zuschüsse für Potenzmittel von ihrer Beihilfe. Erektile Dysfunktion sei eine schwerwiegende Erkrankung, die mit der nötigen Therapie behandelt werden kann – so der vorsitzende Richter. Im Fall des 48-jährigen sei die ED durch eine Hormonstörung, bzw. durch einen Hormonmangel verursacht. Dieser Hormonmangel würde weitere Erkrankungen mit sich ziehen, die ebenfalls behandlungsdürftig seien.

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