Aus für Styriagra

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Bereits vor einiger Zeit haben wir über den Fall zwischen dem Pharmaunternehmen Pfizer und dem weststeirischen Kürbis-Produzenten Richard Mandl berichtet. Der Fall machte Schlagzeilen, und das nicht nur in der Fachpresse. Richard Mandl ist Kürbisproduzent mit guten Ideen. So vertreibt der Mann aus der Steiermark in Österreich bunte Kürbiskerne, darunter auch eine blaue Sorte, mit dem Namen Styriagra. Obwohl laut Aussagen Mandls der Name sich aus Styri(a) für Steiermark und Agra(r) für Agrarwirtschaft zusammensetzt, fühlte sich Viagrahersteller Pfizer in die Ecke gedrängt und klagte. In erster Instanz gab das Gericht dem Bauer Recht, doch Pfizer ging in Berufung. Der Fall landete beim Oberlandesgericht und hier wurde gegen Richard Mandl eine einstweilige Verfügung erteilt. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Bauer ganz bewusst diesen Namen für seine blauen Kürbiskerne – die übrigens auch noch als Lust steigernd gelten – gewählt. Nun wird Mandl untersagt, die blauen Kürbiskerne mit Namen Styriagra zu produzieren und zu vermarkten. Die Klage beinhaltete zudem eine Schadensersatzforderung in Höhe von 36.000 Euro. Außerdem muss der Beklagte die Verhandlungskosten tragen.

Mandl gibt aber vorerst nicht auf. Er wolle bis zum letzten Blutstropfen kämpfen, hieß es. Es war auf keinen Fall seine Absicht, eine Verwechslungsgefahr auszulösen. Der Fall kommt demnächst vor das Wiener Handelsgericht. Das Ergebnis dieser Verhandlung wird maßgebend sein, ob Mandl den Fall vor den Obersten Gerichtshof bringen wird. Bis es jedoch soweit kommen kann, müssen alle rechtlichen Fragen im Vorfeld geklärt werden. Deshalb ist der Termin vor dem Wiener Handelsgericht auch sehr wichtig für Mandl, aber natürlich auch für Pfizer. Eine interessante Sache ist nämlich die: Mandl hat den Namen Styriagra für Konditorwaren und Samenkerne schützen lassen – und jetzt kommt´s – auch Viagra ist in dieser Sparte vertreten, soll heißen, der Name Viagra ist für Konditorwaren und Samenkerne geschützt. Diese Tatsache ist doch recht verwunderlich. Die Rechtsanwältin, die Mandl bisher in der Sache vertreten hat, ist von dem Fall zurückgetreten. Der Grund dafür seien die überaus schlechten Erfolgsaussichten.

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